Weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C): Hintergründe, Fakten und Folgen

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    WELTWEIT BETROFFENE MÄDCHEN UND FRAUEN
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    LÄNDER WELTWEIT IN DENEN FGM/C PRAKTIZIERT WIRD
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    BETROFFENE MÄDCHEN UND FRAUEN IN AFRIKA
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    75.000BETROFFENE MÄDCHEN UND FRAUEN IN KENIA
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    BETROFFENE MÄDCHEN UND FRAUEN IN DEUTSCHLAND
Alle 11 Sekunden wird ein Mädchen beschnitten. Weibliche Genitalverstümmelung/-beschneidung (FGM/C) existiert auf allen Kontinenten. Die Zahlen zeigen: Weibliche Genitalverstümmelung/-beschneidung ist ein globales Thema, das Aufmerksamkeit, Aufklärung und gemeinsames Handeln braucht.

Weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C) betrifft uns alle

FGM/C (Female Genital Mutilation/Cutting) bezeichnet Eingriffe, bei denen weibliche Genitalien ohne medizinische Notwendigkeit teilweise entfernt oder verletzt werden. Die Praxis ist eine schwere Verletzung der Menschenrechte von Mädchen und Frauen und kann schwerwiegende körperliche sowie psychische Folgen verursachen, bis hin zum Tod.

FGM/C ist Ausdruck tief verwurzelter geschlechtlicher Ungleichheit und eine extreme Form von Gewalt und Diskriminierung. Weltweit sind über 230 Millionen Mädchen und Frauen von FGM/C betroffen und jedes Jahr sind weitere Millionen gefährdet. In mehr als 92 Ländern der Welt leben Betroffene.

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Formen der weiblichen Genitalverstümmelung

Es gibt vier verschiedene Typen von FGM/C. Je nach Region oder ethnischer Gruppe wird zwischen folgenden Formen unterschieden:

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Teilweise oder vollständige Entfernung des äußeren und sichtbaren Teils der Klitoris und/oder der Klitorisvorhaut (der Hautfalte, die die Klitoriseichel umgibt).

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Entfernung

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Nähte

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Punktion

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Jede andere Verletzung, einschließlich Stechen, Durchstechen (Piercing), Einschneiden, Abschaben, Verbrennen und Veröden des Genitalbereichs.

Teilweise oder vollständige Entfernung des äußeren und sichtbaren Teils der Klitoris und der inneren Labien (der inneren Hautfalten der Vulva), mit oder ohne Entfernung der äußeren Labien (der äußeren Hautfalten der Vulva).

TYP_II
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Entfernung

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Nähte

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Punktion

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Jede andere Verletzung, einschließlich Stechen, Durchstechen (Piercing), Einschneiden, Abschaben, Verbrennen und Veröden des Genitalbereichs.

Infibulation. Verengung der Vaginalöffnung durch die Bildung eines bedeckenden Verschlusses. Dieser Verschluss wird durch das Schneiden und Neupositionieren der inneren oder äußeren Labien geschaffen. Manchmal durch Vernähen, mit oder ohne Entfernung der Klitorisvorhaut und der Klitoriseichel.

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Entfernung

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Nähte

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Punktion

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Jede andere Verletzung, einschließlich Stechen, Durchstechen (Piercing), Einschneiden, Abschaben, Verbrennen und Veröden des Genitalbereichs.

Alle anderen schädlichen Eingriffe an den weiblichen Genitalien zu nichtmedizinischen Zwecken, z. B. Stechen, Piercen, Einschneiden, Schaben und Verätzen des Genitalbereichs.

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Entfernung

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Nähte

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Jede andere Verletzung, einschließlich Stechen, Durchstechen (Piercing), Einschneiden, Abschaben, Verbrennen und Veröden des Genitalbereichs.

Die Folgen von FGM/C

Die weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C) hat schwerwiegende körperliche, psychische und soziale Auswirkungen. Die Folgen betreffen Mädchen und Frauen oft ein Leben lang und verletzen grundlegende Menschenrechte.

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Akute körperliche Folgen

FGM/C wird häufig ohne Betäubung und unter unhygienischen Bedingungen durchgeführt. Direkt nach dem Eingriff kann es zu starken Schmerzen, schweren Blutungen, Infektionen, Schockzuständen und im schlimmsten Fall zum Tod kommen.

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Psychische Folgen

Viele Betroffene erleben FGM/C als traumatischen Eingriff. Häufige Folgen sind Angststörungen, Depressionen, Schlafprobleme, posttraumatische Belastungsstörungen sowie langfristige emotionale Traumata.

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Langfristige gesundheitliche Schäden

FGM/C kann lebenslange gesundheitliche Beschwerden verursachen. Dazu gehören chronische Schmerzen, Infektionen, Narbenbildung, Probleme beim Wasserlassen oder Menstruieren, Inkontinenz sowie Unfruchtbarkeit.

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Einschränkung der sexuellen Gesundheit

Die Verletzung des Genitalbereichs kann zu Schmerzen beim Geschlechtsverkehr, verminderter sexueller Empfindung und weiteren Einschränkungen der sexuellen Gesundheit führen.

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Komplikationen bei Schwangerschaft und Geburt

FGM/C erhöht das Risiko für schwere Komplikationen während Schwangerschaft und Geburt. Dazu zählen schwierige Entbindungen, starke Blutungen sowie gesundheitliche Risiken für Mutter und Kind.

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Soziale Auswirkungen

Neben den körperlichen und psychischen Folgen beeinflusst FGM/C oft auch das soziale Leben der Betroffenen. Scham, Stigmatisierung, sozialer Druck und fehlender Zugang zu Unterstützung können zu Isolation, eingeschränkter gesellschaftlicher Teilhabe und einem erschwerten selbstbestimmten Leben führen.

FGM/C in Kenia

 

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RECHTSLAGE

Mit dem „Prohibition of FGM Act“ wurde FGM/C in Kenia 2011 gesetzlich verboten, einschließlich grenzüberschreitender Praktiken. Dennoch erschweren soziale Normen und der Druck innerhalb einzelner Communities die Umsetzung des Gesetzes bis heute.

Neben staatlichen Initiativen engagieren sich lokale Organisationen und Communities für den Schutz gefährdeter Mädchen - unter anderem durch geschützte Unterkünfte, vielfältige Bildungsangebote und alternative Übergangsrituale ohne Gewalt.

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REGIONEN

FGM/C wird in Kenia nicht überall gleichermaßen praktiziert, sondern ist vor allem in bestimmten Regionen und Communities verbreitet. Insgesamt gibt es im Land 22 sogenannte "FGM/C Hotspot Counties". Besonders verbreitet ist FGM/C in Teilen Nordost- und Nordkenias, in einigen Regionen Zentralkenias sowie im Südwesten und Westen des Landes. Dazu gehören unter anderem die Counties Wajir, Mandera, Garissa, Marsabit, Samburu, Isiolo, Kajiado, West Pokot, Kisii und Migori.

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ZAHLEN

Laut der Kenya Demographic and Health Survey (KDHS) 2022 sind rund 15 % der Frauen zwischen 15 und 49 Jahren in Kenia von der weiblichen Genitalverstümmelung/-beschneidung (FGM/C) betroffen. Damit ist die Zahl in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. 2014 lag die Prävalenz noch bei 21 %. Dennoch bestehen große regionale Unterschiede, und in einigen Communities ist FGM/C weiterhin tief verankert.

Besonders hohe Prävalenzen zeigen sich in den Counties Wajir (97,2 %), Mandera (95,9 %), Marsabit (83,0 %), Garissa (82,5 %), Kisii (77,3 %), Samburu (75,6 %), Nyamira (74,7 %), Isiolo (66,0 %) und Tana River (60,1 %). Auch innerhalb einzelner ethnischer Gruppen sind die Zahlen weiterhin hoch, darunter die Somali, Pokot, Kuria und Maasai Communities.

FGM/C in Deutschland

 

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RECHTSLAGE

Weibliche Genitalverstümmelung/-beschneidung (FGM/C) ist in Deutschland gesetzlich verboten und gilt seit 2013 als eigener Straftatbestand (§ 226a StGB). Die Durchführung von FGM/C kann mit Freiheitsstrafen geahndet werden und wird als schwere Menschenrechtsverletzung eingestuft.

Das Gesetz gilt auch dann, wenn der Eingriff außerhalb Deutschlands durchgeführt wird. Eltern, Angehörige oder andere beteiligte Personen können strafrechtlich verfolgt werden, wenn Mädchen für FGM/C ins Ausland gebracht werden. Ziel der Gesetzgebung ist es, Mädchen und Frauen zu schützen und das Recht auf körperliche Unversehrtheit zu stärken.

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SCHUTZBRIEF

Der Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung/-beschneidung (FGM/C) informiert über die Rechtslage in Deutschland und dient als Unterstützung für gefährdete Mädchen und ihre Familien.

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ZAHLEN

Nach Schätzungen von TERRE DES FEMMES leben in Deutschland derzeit rund 104.000 von weiblicher Genitalverstümmelung/-beschneidung (FGM/C) betroffene Mädchen und Frauen. Weitere bis zu 17.300 Mädchen gelten als potenziell gefährdet. Die Zahlen machen deutlich, dass FGM/C auch in Deutschland keineswegs der Vergangenheit angehört und der Bedarf an Prävention, Schutzangeboten und Unterstützung für betroffene Frauen weiterhin groß ist.



 
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